Die Frage nach der Kassenzulassung. Erfahren Sie mehr dazu in dem neuen Beitrag

Kassenzulassung

„Haben Sie eine Kassenzulassung?“

Wer das fragt will eigentlich wissen:
-> bezahlt meine gesetzliche Krankenkasse die anfallenden Behandlungskosten des Heilpraktikers für Psychotherapie?

Die Antwort lautet:
grundsätzlich nein!

Warum?
Geregelt ist dies im 5.Sozialgesetzbuch. Es handelt sich hierbei um ein Verbot für Heilpraktiker (Psychotherapie), Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse in Rechnung zu stellen.

Daher sind Heilpraktikerpraxen für Psychotherapie grundsätzlich zunächst einmal Praxen für Selbstzahler.

Grundsätzlich = Ausnahme möglich

Privat versicherte Patienten oder Patienten mit einer privaten Krankenzusatzversicherung, in deren Vertrag die Leistung „Heilpraktiker“ enthalten ist, könnten eventuell eine (Teil-) Erstattung von dieser erhalten. Ob überhaupt und in welcher Höhe ist allerdings vom jeweiligen Versicherer und Vertrag abhängig. Dies kann jeder Patient in Eigenregie prüfen oder bei seiner Versicherung in Erfahrung bringen.

Wie ist der Ablauf?

Das vereinbarte Behandlungshonorar ist, unabhängig vom Gesprächsergebnis des Patienten mit seiner Versicherung, an den Behandler direkt zu bezahlen. Die Praxis stellt eine Rechnung nach der GebüH aus, die der Patient bei seiner Versicherung mit dem Antrag auf Kostenerstattung einreicht. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe erstattet wird, liegt bei der jeweiligen Versicherung.

Ab dem 2.5.2023 ergänze ich als Heilpraktiker für Psychotherapie mit meiner Praxis das Angebot an Psychotherapie • psychologische Beratung • Coaching in 59457 Werl, Kurfürstenring 31. Wenn Sie mögen, prüfen Sie vorab Ihre Verträge.

Terminvereinbarungen ab sofort möglich.

Zum Kontaktformular:

www.praxis-bsievert.de

Oder

praxis.sievert@web.de

Herzliche Grüße

Birgit Sievert